AGBs

1. Reservierung

1.1 Die Reservierung des Mietgegenstandes erfolgt in mündlicher oder schriftlicher Form. Der Mieter teilt dem Vermieter gleich bei der Reservierung das Ziel der Vermietung mit.

1.2 Die Reservierung wird vom Kunden mit der Zusendung seiner persönlichen Daten (Vorname, Name, Adresse, Kommunikationsweg) sowie Kopien des Personalausweises sowie ggf. Führerscheins verbindlich bestätigt.

2. Vertragsabschluss

2.1 Der Mietvertrag zwischen dem Mieter und dem Mietservice Alexander Focht wird grundsätzlich an dem Miettag vor Ort unterzeichnet.

2.2 Der Mieter legt bei der Abholung des Mietgegenstandes seinen Personalausweis oder Reisepass und ggf. gültigen Führerschein im Original vor. Der Wohnort muss in Deutschland sein und die vorzulegenden Dokumente sollen im römischen Alphabet ausgestellt werden. Können die erforderlichen Dokumente am Miettag nicht vorgelegt bzw. sind diese unvollständig/ungültig/unlesbar, ist der Vermieter berechtigt den Mietvertrag zu verweigern.

2.3 Das Mindestalter für den Abschluss eines Mietvertrages beträgt 18 Jahre.

2.4 Der Vertrag kann vom Vermieter gekündigt werden, falls der gebuchte Mietgegenstand aus nicht vom Vermieter verschuldeten Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden kann.

2.5 Die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte ist ausgeschlossen.

2.6 Der Mieter trägt die Kosten der Betriebsmittel. Vorhandene Betriebsmittel werden bei Übergabe und Restbestände bei Rückgabe des Mietgegenstandes vermerkt und entsprechend abgerechnet. Grundsätzlich ist der Mietgegenstand Vollgetankt und mit sämtlichen Betriebsmitteln aufgefüllt zu übergeben.

3. Bezahlung

3.1 Der Mietpreis inkl. Kaution ist spätestens bei der Abholung des Mietgegenstandes zu bezahlen. Bei langfristigen Reservierungen ist der Mietpreis gleich bei der Buchung zu leisten. Die Bezahlung nach dem Mietbeginn ist grundsätzlich nicht möglich.

3.2 Für die Erfüllung seiner Pflichten sowie eine vertragsgemäße Behandlung des Mietgegenstandes leistet der Mieter eine Kaution. Die Höhe der Kaution ist abhängig vom Mietgegenstand und ist im Mietvertrag klar definiert.

4. Abholung

4.1 Der Mieter holt den Mietgegenstand am vereinbarten Ort zum vereinbarten Zeitpunkt ab.

4.2 Nach dem Mietbeginn wird der Mietgegenstand maximal 60 Minuten für den Mieter gehalten. Nach der Ablauf der Übernahmezeit ist die Reservierung nicht mehr gültig. 

5. Haftungsbegrenzung des Vermieters

5.1 Schadensersatzansprüche können vom Mieter gegen den Vermieter ausschließlich geltend gemacht werden, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt 

- bei vorsätzlicher Pflichtverletzung durch den Vermieter

- bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters

- bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruht

- falls der Vermieter nach Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet

- bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, allerdings begrenzt hinsichtlich des vertragstypischen und voraussehbaren Schadens.

5.2 Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung des Vermieters gegenüber dem Mieter ausgeschlossen. 

6. Haftung des Mieters

6.1 Der Mietgegenstand darf nur von im Mietvertrag eingetragenen Mieter geführt werden und darf weder zur Nutzung an unberechtigte Dritte weiter gegeben noch vermietet oder verkauft werden.

6.2. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, den Mietgegenstand zu besichtigen und technisch zu untersuchen oder untersuchen zu lassen. Die Kosten hierfür trägt der Vermieter, falls sich nicht ein Mangel herausstellt, den der Mieter pflichtwidrig nicht beseitigt bzw. nicht dem Vermieter angezeigt hat 

6.3 Der Mieter verpflichtet sich zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit den Mietgegenstand und ihn ordnungs-, und vertragsgemäß zu behandeln und bei Beendigung des Mietverhältnisses gesäubert, betriebsbereit und vollständig zurückzugeben. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand gemäß den Bedienungs- und Wartungsvorschriften auf eigene Kosten täglich zu pflegen, insbesondere durch Durchführung von Schmierdiensten. Der Mieter ist verpflichtet Betriebsmittel wie Motoröl, Kühlwasser, Benzin und oder Diesel in regelmäßigen Abständen zu prüfen. Im Übrigen sind durch den Mieter und seine Erfüllungsgehilfen die Bedienungs- und Wartungsanleitungen vollumfänglich zu beachten und insbesondere eine Überlastung des Mietgegenstandes zu vermeiden. Sollte der Mietgegenstand durch unsachgemäße Behandlung beschädigt werden, haftet der Mieter in voller Höhe für den daraus entstandenen Schaden. Ausgenommen sind technische Schäden, die nicht auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind. Jeder technische Defekt ist dem Vermieter unverzüglich telefonisch oder persönlich mitzuteilen.

6.4 Der Mieter haftet in voller Höhe für durch seinen Betrieb entstandenen Schäden am Mietgegenstand sowie für mit dem Mietgegenstand verursachten Schäden Gegenstände oder Personen. Ebenso haftet der Mieter in voller Höhe für alle Schäden, die durch eine unberechtigte Weitergabe des Mietgegenstandes an Dritte entstanden sind.

6.5 Der Mieter trägt die Sorge dafür, dass der Mietgegenstand gegen Diebstahl gesichert wird sowie die Beschädigungen durch Dritte ausgeschlossen sind. Bei Hüpfburgen müssen diese in der Zeit der Nichtbenutzung entweder im abschließbarem PKW/LKW oder in einer Abschließbaren Garage untergebracht werden.

6.6 Der Mieter ist verpflichtet jede Beschädigung oder Verlust des Mitgegenstandes ist dem Vermieter unverzüglich telefonisch oder persönlich mitzuteilen. Bei einem Defekt ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter sofort zu informieren, um das weitere Vorgehen abzuklären.

6.7 Unsere Mietgegenstände sind lediglich für den normalen privaten Gebrauch gedacht, nicht für betriebliche Zwecke. Bei Zuwiderhandlung hat der Kunde die Schadensersatzkosten zu tragen.

7. Rückgabe

7.1 Der Mieter gibt den Mietgegenstand am vereinbarten Ort zum vereinbarten Zeitpunkt zurück. Die verspätete Abgabe ist nur mit der Erlaubnis des Vermieters möglich und wird mit einer zusätzlichen Gebühr berechnet. Die Verlängerung der Mietzeit ist nur nach Verfügbarkeit des Mietgegenstandes und evtl. zu einem höheren Preis möglich. Bei einer verspäteten nicht mit dem Vermieter vereinbarten Verlängerung ist der Vermieter berechtigt, von dem Mieter einen Schadenersatz zu fordern. Bei frühzeitiger Rückgabe erfolgen keine Rückerstattungen. Das Gleiche gilt für die nicht benutzten Kilometerpauschalen.

7.2 Der Mietgegenstand ist in sauberem Zustand abzugeben. Bei einer Verschmutzung des Mietgegenstandes wird eine Reinigungspauschale berechnet.

7.3 Mieter und Vermieter haben den Mietgegenstand bei Übergabe auf Beschädigungen und Vollständigkeit zu überprüfen. Ist ein Mangel festzustellen wird dies in einem Übergabeprotokoll aufgenommen, in dem beide Seiten ihren Eindruck niederzuschreiben haben.

8. Versicherung

8.1 Mit der Unterzeichnung des Vertrages erhalten Sie für die Leihdauer auch eine Versicherungspolice (Selbstbeteiligung 1000 €) . Grundsätzlich sind alle Schäden die am Gerät entstehen können, abgedeckt. Vorsätzliche Beschädigungen sind nicht abgedeckt.

9 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht 

9.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist der Hauptsitz des Vermieters bzw. das Amtsgericht Syke.

9.2 Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

9.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragspartner vereinbaren schon jetzt, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.

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